Kleine Anwartschaftsversicherung
Bei der kleinen Anwartschaft wird nur Ihr Gesundheitszustand konserviert. Sie erlaubt es Ihnen, ohne erneute Gesundheitsprüfung in den ursprünglichen privaten Tarif zurückzukehren. Dafür zahlen Sie auch nur den kleinen Anwartschaftsbeitrag. Altersrückstellungen werden bei diesem Modell nicht gebildet, maßgeblich für die Prämie ist deshalb Ihr Alter beim Wiedereintritt in die Versicherung.
Große Anwartschaftsversicherung
Bei einer großen Anwartschaftsversicherung bleibt neben dem Gesundheitszustand auch das Eintrittsalter erhalten. Der Krankenversicherer legt also weiterhin das ursprüngliche Eintrittsalter zugrunde, wenn er den Beitrag berechnet – er friert das Alter quasi ein. So kann er den Kunden nach der Ruhezeit so einstufen, als hätte dieser ohne Unterbrechung die vollen Beiträge zur privaten Krankenversicherung gezahlt. Der große Anwartschaftsbeitrag ist höher, weil darin auch ein Sparanteil für die Altersrückstellungen enthalten ist.